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   VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 72-IV-16   

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https://dejure.org/2016,37576
VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 72-IV-16 (https://dejure.org/2016,37576)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2016 - 72-IV-16 (https://dejure.org/2016,37576)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 72-IV-16 (https://dejure.org/2016,37576)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 72-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 72-IV-16
    Eine Auseinandersetzung nur mit dem Begründungsstrang der Belehrung nach § 5a Abs. 2 VVG a.F. vermag nicht aufzuzeigen, warum vor dem Hintergrund der von den Fachgerichten als selbständig tragender Erwägung angenommenen und einzelfallbezogen begründeten Treuwidrigkeit des Widerspruchs die unterbliebene Revisionszulassung und Vorlageentscheidung durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigen und damit objektiv willkürlich gewesen sein könnte (vgl. zu den Begründungsanforderungen bei alternativen Urteilsgründen etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 15-IV-10; st. Rspr.; zur Verletzung der Rechtsweggarantie vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 50-IV-13; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 72-IV-16
    Eine Auseinandersetzung nur mit dem Begründungsstrang der Belehrung nach § 5a Abs. 2 VVG a.F. vermag nicht aufzuzeigen, warum vor dem Hintergrund der von den Fachgerichten als selbständig tragender Erwägung angenommenen und einzelfallbezogen begründeten Treuwidrigkeit des Widerspruchs die unterbliebene Revisionszulassung und Vorlageentscheidung durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigen und damit objektiv willkürlich gewesen sein könnte (vgl. zu den Begründungsanforderungen bei alternativen Urteilsgründen etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 15-IV-10; st. Rspr.; zur Verletzung der Rechtsweggarantie vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 50-IV-13; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 72-IV-16
    Eine Auseinandersetzung nur mit dem Begründungsstrang der Belehrung nach § 5a Abs. 2 VVG a.F. vermag nicht aufzuzeigen, warum vor dem Hintergrund der von den Fachgerichten als selbständig tragender Erwägung angenommenen und einzelfallbezogen begründeten Treuwidrigkeit des Widerspruchs die unterbliebene Revisionszulassung und Vorlageentscheidung durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigen und damit objektiv willkürlich gewesen sein könnte (vgl. zu den Begründungsanforderungen bei alternativen Urteilsgründen etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 15-IV-10; st. Rspr.; zur Verletzung der Rechtsweggarantie vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 50-IV-13; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 15-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 72-IV-16
    Eine Auseinandersetzung nur mit dem Begründungsstrang der Belehrung nach § 5a Abs. 2 VVG a.F. vermag nicht aufzuzeigen, warum vor dem Hintergrund der von den Fachgerichten als selbständig tragender Erwägung angenommenen und einzelfallbezogen begründeten Treuwidrigkeit des Widerspruchs die unterbliebene Revisionszulassung und Vorlageentscheidung durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigen und damit objektiv willkürlich gewesen sein könnte (vgl. zu den Begründungsanforderungen bei alternativen Urteilsgründen etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 15-IV-10; st. Rspr.; zur Verletzung der Rechtsweggarantie vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 50-IV-13; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.).
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